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Recht der Internationalen Wirtschaft (Aufbaustudiengang) (LL.M.)

Studieninhalt

Der zweisemestrige Aufbaustudiengang dient der Erg?nzung der juristischen Grundausbildung durch den Erwerb besonderer Kenntnisse auf einem Spezialgebiet. Die wissenschaftliche Ausbildung findet in den Schwerpunkten Bank-, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht wie dem Recht des geistigen Eigentums statt. Im Laufe des Studiums vertiefen die Studierenden ihr Verst?ndnis für das deutsche, europ?ische und internationale Wirtschaftsrecht wie auch Sprach- und Kulturkenntnisse erworben werden.

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Berufsperspektiven:

  • Bereich der Mediation
  • Besch?ftigungsfelder in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Unternehmensberatung
Fakten zum Studienangebot
Name: Recht der Internationalen Wirtschaft (Aufbaustudiengang)
Studienabschluss: Magister legum (LL.M.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 2 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1 Und
Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): Vertiefte Kenntnisse in einer Fremdsprache (Einzelheiten siehe Prüfungsordnung)
Hinweise: Zulassungsvoraussetzungen gem?? § 4 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. Juli

Bewerbungsunterlagen

  1. Nachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung?(Abitur-/Abschlusszeugnis) ODER aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  2. Nachweis der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung oder
    der Ersten Juristischen Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland oder
    Nachweis eines Abschlusses Diplomwirtschaftsjurist (Universit?t) oder
    Nachweis eines gleichwertigen Studienabschlusses (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Studien- und Prüfungsordnung)
    einschlie?lich Transcript of Records
  3. Nachweis von vertieften Kenntnissen einer Fremdsprache (vgl. § 4 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung)
  4. Nachweis eines Auslandssemesters an einer juristischen Fakult?t einer?europ?ischen? (nicht deutschsprachigen) Hochschule (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Studien- und Prüfungsordnung)
  1. Nachweis einer ausl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung ODER aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    [wenn das Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst ist: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten ?bersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten ?bersetzer/?bersetzerin]
  2. Nachweis eines Abschlusses des Studiengangs Rechtswissenschaften oder
    eines gleichwertigen Studienabschlusses (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Studien- und Prüfungsordnung)
    einschlie?lich Transcript of Records

    [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten ?bersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten ?bersetzer/?bersetzerin]
  3. APS-Zertifikat: Bei Bewerbern/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam
  4. Nachweis von vertieften Kenntnissen einer Fremdsprache (vgl. § 4 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung), falls Muttersprache Deutsch ist.
  5. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf dem Niveau C1?(GER), falls Muttersprache nicht Deutsch ist.
  6. Nachweis eines Auslandssemesters (o.?.) an einer juristischen Fakult?t (vgl. § 4 Abs. 1 Nr.?3 der Studien- und Prüfungsordnung)
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload im Bewerbungsportal?eingereicht werden.

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Zum Bewerbungsportal

Kontakt Fachstudienberatung

Michael Biesinger
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR)

E-Mail:

Dr. Stefan Lorenzmeier
Studienberatung LL.M., Erasmus-Betreuer
Juristische Fakult?t

E-Mail:

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