Das Menschenrechtsbekenntnis des Grundgesetzes in einer multipolaren Staatenwelt
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In seinem soeben erschienen Beitrag besch?ftigt sich Prof. Rensmann mit dem normativen Gehalt des Art. 1 Abs. 2 GG im Spannungsverh?ltnis zwischen nationaler Verfassungsidentit?t und universellen Menschenrechten. Prof. Rensmann vertritt dabei die These, dass es angesichts des gegenw?rtigen Entwicklungsstands der V?lkerrechtsordnung einer prononciert staatsrechtlichen Betrachtung des Menschenrechtsbekenntnisses bedarf.
Vor gut 20 Jahren gelangte das Bundesverfassungsgericht in seiner G?rgülü-Entscheidung zu der Erkenntnis, dass das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 2 ?dem Kernbestand an internationalen Menschenrechten einen besonderen Schutz zu[weist]“. Bei der Konkretisierung des Menschenrechtsbekenntnisses orientierte sich das BVerfG zun?chst am positiven V?lkerrecht. Heute müssen wir aber konstatieren, dass sich die darin zum Ausdruck kommende Hoffnung auf eine umfassende Positivierung der Menschenrechte im allgemeinen V?lkerrecht nicht erfüllt hat.
Bei staatsrechtlicher Betrachtung greift das Menschenrechtsbekenntnis dennoch nicht ins Leere. Staatsrechtlich ist n?mlich l?ngst normative Realit?t, was v?lkerrechtlich kühner Traum geblieben ist. Durch Art. 1 Abs. 1 und 2 GG ist das ?gemeinsame Ideal“ der Allgemeinen Erkl?rung der Menschenrechte verfassungsrechtlich verbindliches Programm geworden. Die Verfassungsentscheidung für das Wertsystem der AEMR ist unausl?schlich in die durch Art. 79 Abs. 3 GG umhegte Identit?t des Grundgesetzes eingeschrieben.
Dies hat nun auch das BVerfG in seiner jüngeren Rechtsprechung deutlich ausgesprochen. Mit diesem Ansatz stellt sich das BVerfG der strategischen Herausforderung einer multipolaren Ordnung, die auch und gerade durch einen menschenrechtlichen Systemwettbewerb gepr?gt ist.
Prof. Rensmann zeigt in seinem Beitrag die konkreten normativen Konsequenzen auf, die sich aus diesem Perspektivwechsel für das Verst?ndnis des Art. 1 Abs. 2 GG ergeben.
Nationale Verfassungsidentit?t und universelle Menschenrechte: Der normative Gehalt des Menschenrechtsbekenntnisses in Art. 1 Abs. 2 GG,
in: H.-G Dederer (Hrsg.),
Grund- und Menschenrechte zwischen nationaler Identit?t und universellem Anspruch.
Kolloquium anl?sslich des 65. Geburtstags von Matthias Herdegen
(C.H. Beck 2026), S. 35-69?
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