Sachverhalt Hausarbeit im Sommersemester 2026
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Hausarbeit in der ?bung im ?ffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Sommersemester 2026
Sachverhalt
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Nachdem die Augsburger M GmbH in Frühjahr 2019 ein Grundstück im Wittelsbacher Park in Augsburg erworben hat, beabsichtigt sie, im Stadtteil Antonsviertel ein neues Stadtquartier zu entwickeln. Bestandteil des Vorhabens ist unter anderem die Errichtung eines Hochhauses zu Wohnzwecken mit einer H?he von 120 m.
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Der in Aussicht genommene Standort befindet sich im stadtbekannten Wittelsbacher Park innerhalb einer zusammenh?ngenden Bebauung. Der Wittelsbacher Park ist überwiegend als Grünfl?che ausgestaltet. In den vergangenen Jahren sind innerhalb des Parkgel?ndes jedoch bereits mehrere bauliche Anlagen genehmigt und errichtet worden, sodass die Fl?che nicht mehr ausschlie?lich unbebaut ist. Das Grundstück ist bislang unbebaut.
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Im Fl?chennutzungsplan der Stadt Augsburg aus dem Jahr 2009 ist das in Aussicht genommene Grundstück als ?Allgemeine Grünfl?che“ dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
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Das Vorhaben ist von einer überwiegend geschlossenen Wohnbebauung umgeben, die sowohl historisch gewachsene als auch neu errichtete Geb?ude umfasst. Die n?here Umgebung ist gepr?gt durch vier- bis fünfgeschossige Mehrfamilienh?user aus der Gründerzeit sowie vereinzelt aus der Nachkriegszeit, die regelm??ig eine Traufh?he von etwa 18 bis 22 m aufweisen. Das Ma? der baulichen Nutzung bewegt sich im Antonsviertel insgesamt auf einem moderaten Niveau und ist insbesondere durch begrenzte Geb?udeh?hen, eine vergleichsweise geringe Geschossigkeit sowie eine ma?volle Ausnutzung der Grundstücksfl?chen gekennzeichnet.
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Der Hotelturm im nord-westlichen Bereich des Antonsviertels in unmittelbarer N?he zum Vorhaben weist mit rund 115 m H?he eine mit dem geplanten Vorhaben vergleichbare vertikale Dimension auf. Der Turm ist als freistehendes Hochhaus auf einem gro?fl?chigen Grundstück errichtet worden und wird von offenen Grün- und Verkehrsfl?chen umgeben. Im Vergleich zum geplanten Vorhaben weist der Hotelturm ein niedrigeres Verh?ltnis von bebauter zu unbebauter Fl?che auf. Der Hotelturm teilt mit dem geplanten Vorhaben die H?he, unterscheidet sich aber hinsichtlich der Grundfl?che, Bebauungsdichte und st?dtebaulichen Einbindung erheblich.
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In unmittelbarer N?he in der Morellstra?e befindet sich ein achtgeschossiges Wohngeb?ude, dessen Grundfl?che in etwa derjenigen des geplanten Hochhauses entspricht. Das Geb?ude erreicht jedoch lediglich eine H?he von rund 25-30 m und ist in eine geschlossene Blockrandbebauung eingebunden. W?hrend die Grundfl?che vergleichbar ist, weichen die H?he, Baumassen und st?dter?umliche Dominanz erheblich vom geplanten Hochhaus ab.
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Ein Grundstück an der G?gginger Stra?e, welches sich in unmittelbarer N?he zum Bauvorhaben befindet, weist ein ?hnlich hohes Verh?ltnis von bebauter zu unbebauter Fl?che auf. Die Bebauung erfolgt dort jedoch in Form eines vier- bis fünfgeschossigen Blockrandes mit durchgehender Stra?enkante und innenliegendem Hof. Die Bauh?he ist moderat. Zwar entspricht die Bebauungsdichte dem geplanten Vorhaben, die Grundfl?che und H?henentwicklung unterscheiden sich in Bezug auf das Vorhaben aber grundlegend.
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Die M GmbH beantragt für das Bauprojekt am 5. Dezember 2025 bei der Stadt Augsburg ordnungsgem?? eine Baugenehmigung für das Flurgrundstück FlNr. 100/5.
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Nachdem sich das Projekt innerhalb kürzester Zeit herumgesprochen hat, mehrt sich hiergegen massiver Widerstand. So formiert sich unter anderem eine hochhauskritische Bürgerinitiative, die eine breite ?ffentliche Debatte über die Bau- und Planungspolitik in Augsburg ausl?st. Die dem geplanten Hochhaus n?chstgelegenen Anwohner befürchten ein massives Personenaufkommen und damit erhebliche Bel?stigungen. Am 10. Dezember 2025 schlie?en sich drei Anwohner mit dem Ziel zusammen, das Projekt mittels eines Bürgerentscheids zu verhindern. In Vorbereitung des Bürgerbegehrens stellen sie fest, dass die Stadt Augsburg 300.000 wahlberechtigte Bürger z?hlt.
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Die Fragestellung wird wie folgt gew?hlt: ?Sind Sie dafür, dass die Stadt Augsburg alle rechtlichen zul?ssigen Ma?nahmen ergreift, damit im Antonsviertel kein Hochhaus gebaut wird, das über 50 Meter hoch ist. (Grundbuch Augsburg, Gemarkung Antonsviertel mit FlNr. 100/5; 100/7; 100/14)“
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Als Vertreter des Bürgerbegehrens werden auf den Unterschriftslisten zwei Personen aus der Nachbargemeinde Friedberg benannt.
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Für das Bürgerbegehren werden mit korrekten Unterschriftenlisten 16.400 Unterschriften von Gemeindebürgern gesammelt. Anschlie?end wird das Bürgerbegehren am 15. Januar 2026 schriftlich bei der Stadt Augsburg einschlie?lich einer Begründung eingereicht, ohne jedoch einen Kostendeckungsvorschlag zu enthalten.
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Die hochhauskritische Bürgerinitiative begründet das Bürgerbegehren wie folgt:
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?Das Antonsviertel lebt von seiner überschaubar gewachsenen Bebauung. Hier pr?gen niedrige H?user und vertraute Stra?enr?ume das Stadtbild. Das Viertel ist erkennbar kein Hochhausquartier, sondern ein Stadtteil, der von N?he, ?berschaubarkeit und einer ruhigen baulichen Struktur bestimmt wird.
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Die Errichtung von über 50 m hohen Hochh?usern würde nach Auffassung der Unterzeichnenden erheblich in das Stadt- und Landschaftsbild eingreifen und dieses nachhaltig und irreversibel zerst?ren.
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Ein derartiges Bauvorhaben stellt einen massiven st?dtebaulichen Fremdk?rper dar und gef?hrdet dauerhaft den Erholungswert der Umgebung sowie die Aufenthaltsqualit?t des Antonviertels. Au?erdem sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Ortsbild und die Klimabedingungen aufgrund von Verschattung zu erwarten.
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Ziel des Bürgerbegehrens ist es, die st?dtebauliche Entwicklung im Antonsviertel ma?voll zu gestalten und eine Fehlentwicklung durch überdimensionierte Bauvorhaben zu verhindern. Die Unterzeichnenden sprechen sich aus diesem Grund gegen die Errichtung von Hochh?usern mit einer H?he von 50 m in diesem Bereich aus.“
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Nach entsprechender Beschlussfassung im Stadtrat lehnt die Stadt Augsburg den Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheids mit Bescheid vom 27. Januar 2026 ab. Begründet wird dies damit, dass die Fragestellung nicht hinreichend bestimmt sei, da sie offenlasse, welche konkreten Ma?nahmen der Stadtrat ergreifen solle und ob sowie in welcher Weise auf ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Vorhabengrundstück Einfluss genommen werden k?nne. Au?erdem sei durch den Begriff ?Antonsviertel“ keine r?umliche Abgrenzung m?glich. Die Stadt Augsburg ist zudem der Auffassung, dass das Bürgerbegehren unzul?ssig sei, da die angestrebte H?henbegrenzung in unzul?ssiger Weise in die planerische Abw?gung eingreife und den gemeindlichen Gestaltungsspielraum vorab festlege.
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W?hrend die Initiatoren der hochhauskritischen Bürgerinitiative erstmal von einer weiteren Verfolgung des Bürgerentscheid absahen, wurde der ablehnende Bescheid der Stadt Augsburg bestandskr?ftig.
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Da inzwischen aber auch die Stadt Augsburg Zweifel daran hatte, ob das geplante Hochhaus mit der bestehenden st?dtebaulichen Situation im Antonsviertel vereinbar ist, schl?gt die Oberbürgermeisterin vor, das Vorhaben dadurch zu unterbinden, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und dieser durch den Erlass einer Ver?nderungssperre gesichert wird. Als Planungsziel stellt die Stadt den Erhalt und die Sicherung der bislang unbebauten Fl?chen als Grünfl?chen in den Vordergrund.
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In der Sitzung vom 2. Februar 2026 beschlie?t der Stadtrat, einen Bebauungsplan mit dem Inhalt ?Erhaltung der Grün- und Freifl?chen“ aufzustellen und diesen durch eine Ver?nderungssperre zu sichern. Inhalt der Ver?nderungssperre soll sein, dass Bauvorhaben nach § 29 BauGB im künftigen Plangebiet unzul?ssig sind. Der Bebauungsplan soll auch das Grundstück der M GmbH umfassen. Der zutreffende Einwand des Stadtratsmitglieds K, wonach der Erhalt zusammenh?ngender Grünfl?chen im Antonsviertel, insbesondere im Wittelsbacher Park, bereits durch frühere Bauvorhaben erheblich eingeschr?nkt worden sei, findet im Stadtrat kein Geh?r.
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Nach vorheriger Ausfertigung wird der Beschluss über die Ver?nderungssperre am 2. Februar 2026 ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ?Bebauungsplan grünes Antonsviertel“ erfolgt am 4. Februar 2026.
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Mit Bescheid vom 6. Februar 2026 lehnt die Stadt Augsburg das Baugesuch der M GmbH ab. Der Bescheid wird am 6. Februar 2026 zur Post gegeben. Die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung enth?lt den Hinweis, dass die Klage sp?testens bis zum 13. M?rz 2026 zu erheben ist. Zur Begründung wird angeführt, das Vorhaben füge sich nicht in die Eigenart der n?heren Umgebung ein. Zudem stehe die Darstellung des Grundstücks im Fl?chennutzungsplan als ?Allgemeine Grünfl?che“ dem Vorhaben entgegen. Jedenfalls sei das Vorhaben wegen der Ver?nderungssperre unzul?ssig.
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Gegen den ordnungsgem?? zugestellten Bescheid vom 6. Februar 2026 erhebt die M GmbH am 13. M?rz 2026 Klage zum Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Ziel, das geplante Hochhaus errichten zu k?nnen. Die M GmbH meint, die Ver?nderungssperre sei nichtig und die allgemein gehaltene Darstellung im Fl?chennutzungsplan treffe noch keine Aussage zur Bebauung für den vorgesehenen Standort.
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Bearbeitungsvermerk:
In einem Gutachten, das auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingeht, notfalls im Hilfsgutachten, sind in der vorgegebenen Reihenfolge folgende Fragen zu beantworten:
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- Hat die von der M GmbH eingereichte Klage Aussicht auf Erfolg?
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- Vorausgesetzt, der Bescheid der Stadt Augsburg vom 27. Januar 2026 mit dem das Bürgerbegehren zurückgewiesen wurde, w?re im Wege einer Versagungsgegenklage fristgerecht angegriffen worden: Inwieweit w?re eine solche Klage begründet? Die Prüfung der Zul?ssigkeit der Klage soll dabei au?er Acht bleiben.
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Der Denkmal- und Ensembleschutz bleiben bei der Bearbeitung au?er Betracht.
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Anmerkung:
Die tats?chlichen Gegebenheiten des Antonviertels sind rein aus dem Sachverhalt abzuleiten. Der Sachverhalt ist fiktiv.
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Allgemeine Hinweise
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- Die Bearbeitung darf – Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung, Literaturverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis nicht mitgez?hlt – einen Umfang von maximal 60.000 Zeichen inkl. Fu?noten und Leerzeichen nicht überschreiten. ?berschreitungen des Umfanges werden bei der Bewertung negativ berücksichtigt.
- Für das Layout der Arbeit gilt Folgendes: Seitenrand oben 2,5 cm, unten 2 cm, links 2,5 cm, rechts 5 cm (Korrekturrand); Schriftart Times New Roman; Schriftgr??e im Haupttext 12, in den Fu?noten 10; Zeilenabstand im Haupttext 1,5 Zeilen, in den Fu?noten Einfach; Blocksatz.
Die Arbeit ist bis zum 16.04.2026 (11:00 Uhr) in digitaler Form als Word-Dokument in den, dafür eingerichteten Ordner in Digicampus unter folgender Bezeichnung hochzuladen: Nachname-Vorname-?R-Hausarbeit.
Zus?tzlich ist die Arbeit bis zum 16.04.2026 (11:00 Uhr) in gedruckter Form im Briefkasten des Lehrstuhls von? Prof. Dr. Kment, LL.M. im Foyer des Geb?udes der Juristischen Fakult?t oder direkt am Lehrstuhl abzugeben.
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- Besprechung und Rückgabe der Arbeit findet am 28.05.2026 statt.
- Die Ergebnisse werden von der Universit?t in STUDIS eingetragen. Die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt ebenfalls über STUDIS. Die Teilnehmenden müssen sich über STUDIS anmelden. Der Anmeldezeitraum beginnt am 26.02.2026 (12:00 Uhr) und endet am 26.03.2026 (12:00 Uhr).
- Alle Teilnehmenden melden sich au?erdem bereits zu Beginn der Bearbeitungszeit im Digicampus zu der Veranstaltung ??bung im ?ffentlichen Recht für Fortgeschrittene“ an, da die Kommunikation, etwa zur Besprechung und Rückgabe der Arbeit oder auch zu kurzfristigen ?nderungen von Bearbeitungsmodalit?ten, über Digicampus stattfinden wird.
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