Hochschulwechsel
Eine Fortführung Ihres bisherigen Studiums?ist bei einem Hochschulwechsel an die Universit?t Augsburg nicht ohne weiteres m?glich, da auf Grund der Konzeption der Prüfungsordnungen nicht unbedingt eine Gleichwertigkeit der Studieng?nge/-f?cher besteht.?Sie müssen sich daher?zun?chst für das?erste Fachsemester? bewerben.??Eine Anhebung in ein h?heres Fachsemester erfolgt bei Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt.?
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Ausnahme:?zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge und?Rechtswissenschaft?sowie Lehramtsstudieng?nge mit Abschluss Staatsexamen, bei Beibehaltung der Schulart und der Studienf?cher. Hier werden die Fachsemester fortgeschrieben; d.h. eine Bewerbung erfolgt hier für das entsprechend h?here Fachsemester.
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Es ist ratsam, sich vor der Immatrikulation mit der jeweiligen? Fachstudienberatung?in Verbindung zu setzen.?
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Bitte informieren Sie sich vor dem Wechsel zu folgenden Themen:
- Ist der angestrebte Abschluss [vgl. Studienangebot der Universit?t Augsburg]?an der Universit?t Augsburg m?glich?
- Ist für bestimmte Studieng?nge/-f?cher das Bestehen eines Eignungsverfahrens?nachzuweisen?
- Besteht eine Zulassungsbeschr?nkung??[vgl. Studienangebot der Universit?t Augsburg] für den gewünschten Studiengang/das gewünschte Studienfach an der Universit?t Augsburg?
- Sind alle sonstigen Immatrikulationsvoraussetzungen (z. B. eine in Bayern anerkannte??Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, usw.) erfüllt?
- Welche??Termine zur?Bewerbung?und?Einschreibung?sind zu beachten?
Wann erfolgt die Exmatrikulation an der alten Hochschule?
- Grunds?tzlich sollten Sie sich an der alten Hochschule erst dann exmatrikulieren, wenn Sie sicher sein k?nnen, dass Sie an der neuen Hochschule einen Studienplatz erhalten.
- Ist für den gewünschten Studiengang keine Zulassung erforderlich und bringen Sie die erforderlichen Voraussetzungen mit, so k?nnen Sie die Exmatrikulation an der anderen Hochschule in der Regel auch schon vor Semesterende (an der Universit?t Augsburg ab Mitte Juli bzw. Mitte Februar) beantragen.
- Eine Exmatrikulationsbescheinigung muss allerdings bei der Einschreibung an der Universit?t Augsburg nur eingereicht werden, wenn Sie bereits einen Staatsexamensstudiengang der Rechtswissenschaft oder Humanmedizin studieren und diesen an der Universit?t Augsburg fortsetzen m?chten. Für alle anderen Studieng?nge reicht zur Bewerbung eine Studienzeitbescheinigung zum Nachweis der bisherigen Hochschulsemester.?
Wenn Sie von der Universit?t Augsburg an eine andere Hochschule wechseln m?chten, sollten Sie sich ebenfalls vorab erkundigen, ob ein Wechsel m?glich ist. Eine Exmatrikulation an der Universit?t Augsburg zum Zwecke des Hochschulwechsels k?nnen Sie in der Regel auch schon vor Semesterende zum Ende des Semesters beantragen (ab Mitte Julie, bzw. Mitte Februar). Die Exmatrikulations- bzw. Studienzeitbescheinigung ben?tigen Sie eventuell für die Einschreibung an der neuen Hochschule.
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Wie erhalte ich die Semesterbeitr?ge rückerstattet?
Wer nach bereits erfolgter Rückmeldung zum n?chsten Semester an eine andere Hochschule wechseln m?chte, kann bei der Studierendenkanzlei einen?Antrag auf Rückerstattung der entrichteten Semesterbeitr?ge?stellen. Bitte legen Sie dazu unbedingt die Quittung des?bereits gezahlten Beitrags bei. Eine Rückerstattung ist erst dann m?glich, wenn der Antrag auf Exmatrikulation bereits gestellt und bearbeitet wurde. Bitte informieren Sie sich? hier über die Fristen zur Rückerstattung.?
Kontakt
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Pers?nlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
- E-Mail:
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Raum 1032 (Geb?ude A2)
Universit?tsstra?e 2, 86159 Augsburg