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Einschreibefrist für das Sommersemester verl?ngert bis 20.04.2026

Die Antr?ge auf Ein- bzw. Umschreibung für das Sommersemester 2026 k?nnen von der Studierendenkanzlei noch bearbeitet werden, falls die vollst?ndigen Antragsunterlagen bis sp?testens 20.04.2026 eingehen. Ma?geblich ist das Datum des Posteingangs. Bitte reichen Sie zu Ihrer Ein- bzw. Umschreibung die Einverst?ndniserkl?rung mit ein.?

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Die verl?ngerte Einschreibefrist gilt in folgenden F?llen nicht:

  • bei Studieng?ngen, bei denen ein?Studienbeginn zum Sommersemester?nicht m?glich ist
  • bei erhaltenem?Zulassungsbescheid?für?einen?NC-Studiengang
  • bei Beantragung der Hinzunahme eines?lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs?
  • Bei BewerberInnen mit internationalen Zeugnissen musste die Bewerbung für zulassungsfreie Studieng?nge bereits bis zum 18.03. erfolgen. Dies gilt bei internationaler Hochschulzugangsberechtigung auch für die Beantragung eines Doppelstudiums bzw. einer Umschreibung.

Hier gelten die im Zulassungsbescheid bzw. von der Studierendenkanzlei mitgeteilten Fristen.

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Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie unter folgendem Link:?Einschreibung

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