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Sie planen ein Auslandssemester, haben zuvor an einer anderen Hochschule studiert oder innerhalb der Universit?t Augsburg den Studiengang gewechselt und m?chten sich Leistungen anerkennnen lassen? Dann sind Sie hier richtig!

Ein erster ?berblick

Unser Anerkennungsprozess besteht aus zwei Schritten, die im Folgenden erkl?rt werden:

  1. die Anerkennungsvereinbarung(en) in VALIANT abschlie?en
  2. den Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt stellen

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Au?erdem bietet?unsere? Anerkennungsdatenbank?einen ?berblick über?die bisherigen Anerkennungsentscheidungen und kann damit?als Orientierungshilfe für die Kurswahl im Ausland bzw. als erster Anhaltspunkt für die m?gliche Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen dienen.

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Ganz unten auf dieser Seite k?nnen Sie bei Bedarf (zum Beispiel für Bewerbungen)? englische Modulbeschreibungen generieren.

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Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner des CIR:

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Dr. Leonie Nothelfer
Team CIR
Center for International Relations
  • Telefon: +49 821 598 - 4070
  • E-Mail:
  • Raum 1311 (Geb?ude J)
Dr. Diether Maack
Team CIR
Center for International Relations
  • Telefon: +49 821 598 - 4414
  • E-Mail:
  • Raum 2403 (Geb?ude J)

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Orientierungshilfe: Die Anerkennungsdatenbank

Egal, ob Sie einen Auslandsaufenthalt planen, oder?ob Sie bereits Kurse an einer deutschen Hochschule absolviert haben:?Verschaffen Sie sich zuerst einen ?berblick. Dafür gibt es unsere Anerkennungsdatenbank. Sie fasst alle historischen Anerkennungsentscheidungen an unserer Fakult?t zusammen. Bitte beachten Sie aber, dass die Datenbank nur eine Orientierungshilfe, aber keine Garantie für eine tats?chliche Anerkennung geben kann. Auch bei Kursen, die in der Vergangenheit bereits genehmigt wurden, müssen Sie uns für die Prüfung in VALIANT Unterlagen zur Verfügung stellen. Nutzen Sie neben unserer Datenbank bitte auch Modulhandbücher, Kursbeschreibungen und die Internetseiten der jeweiligen Hochschulen, um zu entscheiden, welche Kurse Sie sich an der Universit?t Augsburg anerkennen lassen m?chten.

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Kurse in der Anerkennungsdatenbank prüfen

Schritt 1: Anerkennungsvereinbarung abschlie?en

Bevor Sie sich Leistungen anerkennen lassen k?nnen, muss zun?chst geprüft werden, ob die von Ihnen ausgew?hlten oder bereits besuchten Kurse an der Universit?t Augsburg überhaupt aus fachlicher Sicht anerkannt werden k?nnen. Dies wird in einer Anerkennungsvereinbarung verbindlich festgelegt. Studierende der WiWi-Fakult?t nutzen dafür unser Online-Tool VALIANT:

Die folgende Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erl?utert wichtige Details:

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Anleitung zur Anerkennungsvereinbarung in VALIANT

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Sie studieren in einem Schnittstellenstudiengang (z.B. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) und nur teilweise an der WiWi-Fakult?t? Dann k?nnen Sie VALIANT leider nicht nutzen. Bitte füllen Sie für die wirtschaftswissenschaftlichen Module stattdessen die Anerkennungsvereinbarung als PDF?aus und schicken diese

  • als Studierende der Wirtschaftsinformatik an den hier genannten Ansprechpartner.
  • als Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens an den hier?genannten Ansprechpartner.
  • wenn Sie auf den Internetseiten Ihres Studiengangs keine anderen Informationen finden an cir-leistungsanerkennung@wiwi.uni-augsburg.de.

Schritt 2: Antrag auf Anerkennung stellen

Wenn Ihnen die unterschriebene(n) Anerkennungsvereinbarung(en) und das Transcript of Records vorliegen, k?nnen Sie beim Prüfungsamt die Anerkennung Ihrer Leistungen beantragen. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des WiWi-Prüfungsamts:

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Antragsunterlagen beim Prüfungsamt ausfüllen und einreichen

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Die folgende Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erl?utert wichtige Details:

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Anleitung zum Antrag auf Anerkennung

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Bei der Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland müssen teilweise Noten und/oder Leistungspunkte umgerechnet werden. Wie das für die Bachelorstudieng?nge BWL, VWL und GBM und die Masterstudieng?nge BWL, EPP/Economics und GBM funktioniert, erfahren Sie hier:

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Seit dem Wintersemester 2019/2020 erfolgt die Notenumrechnung für die Studieng?nge der WiWi-Fakult?t (BWL, VWL/EPP/Economics, GBM) gem?? der modifizierten bayerischen Formel:

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x = 1 + 3 \cdot \frac{N_{max} - N_d }{ N_{max} - N_{min} }

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Legende:

N_{max} ? Erreichbare H?chstnote an der ausl?ndischen Hochschule ("Maximalnote")

N_{min} ? ?Minimalnote zum Bestehen an der ausl?ndischen Hochschule ("Unterste Bestehensnote")

N_d ? ? ? vom Studierenden erreichte Note an der ausl?ndischen Hochschule ("Gesamtnote")

x ? ? ? ? errechnete Note im deutschen System (vor der Rundung)

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Zur Berechnung k?nnen Sie dieses Online-Tool verwenden:? Online-Tool zur Umrechnung der Noten

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Die entstehende Note wird abschlie?end auf die n?chstgelegene Notenstufe?gerundet.?Sind zwei Notenstufen gleich weit entfernt, wird zu Gunsten der Studierenden gerundet.

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Sollten sich bei manchen L?ndern erhebliche Schwierigkeiten bei der Umrechnung ergeben, k?nnen Modifikationen durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden. Solche Ausnahmen gelten bisher für

  • Australien bei Skala 0 - 100 % (N_{max}=85\% )
  • Belgien bei Skala 1 - 20 (N_{max} = 18 )
  • Frankreich (N_{max}=16 )
  • Marokko (N_{max} = 18 )
  • Niederlande (N_{max} = 9.0)
  • Portugal (N_{max} = 18 )
  • Schweiz bei Skala 1 - 6 (N_{max} = 5.75 )
(Stand 26.03.2026)

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Beispiele für Umrechnungen:

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Beispiel 1:

?ber die modifizierte bayerische Formel wird ein Notenwert von 1,544 ausgegeben. Der Wert liegt zwischen den Notenstufen 1,3 und 1,7. Da der Notenwert n?her an 1,7 als an 1,3 liegt, wird auf die Notenstufe 1,7 gerundet. Die im Ausland erbrachte Leistung wird mit der Note 1,7 anerkannt.

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Beispiel 2:

Betr?gt der Notenwert nach der modifizierten bayerischen Formel 1,500 und liegt damit genau zwischen zwei Notenstufen, wird zu Gunsten des Studierenden auf die n?chstbessere Notenstufe gerundet. Die im Ausland erbrachte Leistung wird in diesem Beispiel mit der Note 1,3 anerkannt.

Die Umrechnung von Leistungspunkten aus dem au?ereurop?ischen Ausland in ECTS Credits erfolgt gem?? der folgenden zwei Prinzipien:

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1. Prinzip der Equivalent Full Time Study Load:

Hierbei wird der prozentuale Anteil eines Kurses gemessen am üblichen Jahresworkload der Universit?t Augsburg mit 60 ECTS multipliziert.

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Beispiel:

Der durchschnittliche Workload an der Zieluniversit?t betr?gt 48 ausl?ndische Credit Points pro Jahr. Der Workload an der Universit?t Augsburg betr?gt 60 ECTS Credits pro Jahr. Hiermit wird ein Kurs mit 4 ausl?ndischen Credit Points in der Regel wie folgt umgerechnet:

4 Credit Points = 4 / 48 * 60 ECTS Credits = 5 ECTS Credits

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2. Vergleich der Arbeitsstunden

Wenn Studierende an au?ereurop?ischen Universit?ten studieren, die keinen Jahresworkload angeben, soll die Umrechnung über den Vergleich der Arbeitsstunden erfolgen.

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Beispiel:

1 ECTS Credit = 30 Arbeitsstunden

1 Credit Point an der Zieluniversit?t = 48 Arbeitsstunden

Also entspricht 1 Credit Point der Zieluniversit?t 1,6 ECTS Credits (48 / 30).

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Land
Universit?t
ECTS Entsprechung*
Australien Monash University 1 Credit = 1,25 ECTS Credits
China Nanjing?University 1 Credit = 1,9 ECTS Credits
Marokko ESCA?Casablanca 1 Credit = 1 ECTS Credit
Südkorea Kookmin?University 1 Credit = 2 ECTS Credits
Taiwan National?Sun?Yatsen?University 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA Indiana?University

Bachelor: 1 Credit = 2 ECTS Credits

Master: 1 Credit = 2,5 ECTS Credits

USA University?of?Dayton Bachelor: 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA University?of?Pittsburgh

Bachelor: 1 Credit = 2 ECTS Credits

Master: 1 Credit = 2,5 ECTS Credits

* Bitte beachten Sie, dass bei einem nicht-ganzzahligen Ergebnis die ECTS Credits eines Kurses ab- oder aufgerundet werden müssen, um in STUDIS erfasst werden zu k?nnen. Die Auf-/Abrundung obliegt dem Prüfungsausschuss.

Bei Bedarf: Englische Modulbeschreibungen

Manchmal ben?tigen Sie für die Zulassung zu einem Kurs im Ausland oder eine Masterbewerbung im Ausland englische Modulbeschreibungen. Diese k?nnen Sie sich für Ihren Studiengang mit Ihrer RZ-Kennung über den nachfolgenden Link herunterladen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen reinen ?bersetzungsservice des Center for International Relations ohne Gew?hr und ausdrücklich um kein offizielles Modulhandbuch handelt, da es kein englischsprachiges Modulhandbuch in einem deutschen Studiengang gibt.

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Englische Modulbeschreibungen erzeugen

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