Eine Anmeldung für Studierende ist auch im Wintersemester 2025/2026 verpflichtend!*
Studierende OHNE Pruefungsanmeldung im Pruefungsverwaltungssystem STUDIS sind grundsaetzlich nur dann zu Pruefungen zugelassen, wenn diese? sich beim Pruefungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail beim zustaendigen Pruefungsamt gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gruenden keine Anmeldung moeglich war.
Die Beantragung einer Nachmeldung ist NUR in AUSNAHMEFAELLEN und bei nicht selbstverschuldeten Vers?umnisf?llen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Grund des Versaeumnisses) innerhalb von 2 Wochen nach der Pruefungsanmeldephase beim jeweiligen Pruefungsausschuss (per Brief des Antrages an das Pruefungsamt) moeglich.
Der/die Studierende muss eine solche ?Meldung beim Pruefungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenueber der Pruefungsaufsicht? (bei einer Klausur, muendliche Prüfung etc. ) oder der Prueferin oder dem Pruefer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Pruefung erfolgt dann unter ?Vorbehalt“. Der Studierende muss sich nach der Pruefung für die nachtraegliche Anmeldung im System und die Eintragung der Pruefungsleistung mit dem Pruefungsamt in Verbindung setzen.