Bitte beachten Sie, dass zur Gew?hrung eines Nachteilsausgleiches die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschussesvorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung). Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - sp?testens w?hrend der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um rechtzeitig entsprechende Voraussetzungen für Sie schaffen zu k?nnen.