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Anf?ngerhausarbeit zum Grundkurs BGB I

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Teil I

Grundfall:

In der Stadt?Laufhausen?findet jedes Jahr der allgemein bekannte ?Laufhausen-Marathon¡° statt. Die Veranstaltung ist ein sportliches Gro?ereignis, bei dem mehrere tausend Hobby- und Profisportler*innen teilnehmen. In diesem Jahr erh?lt der im Vereinsregister eingetragene Verein??StadtGr¨¹n e.V.¡° (S e.V.) von der Stadt die Erlaubnis, am Streckenrand Spenden f¨¹r F?rderung und Schutz von innerst?dtischen Gr¨¹nfl?chen zu sammeln. Zur Steigerung der Spendenbereitschaft wird ein sogenanntes??Spendentor¡° vom Vorstand V des S e.V. aufgebaut. Derartige Spendentore erfreuen sich insbesondere bei Laufveranstaltungen gro?er Beliebtheit und werden dort ¨¹blicherweise aufgestellt.

Ein?Spendentor?ist ein auff?llig bunt gestalteter Torbogen, der teilweise ¨¹ber die Laufstrecke ragt und problemlos umgangen werden kann, wenn man nicht hindurchlaufen m?chte. Das Tor ist ungef?hr drei Meter breit und mit Luftballons, Bannern und einem gro?en Schriftzug versehen: ?Spendentor Stadtgr¨¹n e.V.¡°. An der Laufstrecke weisen mehrere gro?e und un¨¹bersehbare Schilder auf das Tor hin. Zugleich ist links und rechts am Tor jeweils auf Kopfh?he ein gro?es Schild angebracht: ?Mit dem Durchlaufen dieses Tores erkl?re ich mich einverstanden, 10 € an StadtGr¨¹n e.V.? zu spenden.¡°

Jonas (J)?nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einem Marathon teil. J ist zwar ehrgeizig, hatte in der Vorbereitung jedoch den Trainingsplan nicht immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt. Ab Kilometer 30 war J daher k?rperlich und geistig nur noch eingeschr?nkt leistungsf?hig. Er ist zwar in der Lage, klare Gedanken zu fassen und umzusetzen, jedoch langsamer als ¨¹blich und mit h?herer Wahrscheinlichkeit f¨¹r Fehler. Bei Kilometer 35 nimmt er in seinem Tunnelblick lediglich wahr, dass ?irgendwas Buntes¡° vor ihm steht, das er f¨¹r einen ?Motivationsbogen¡° (?Fast geschafft!¡°) h?lt. Er liest dabei die aufgedruckten Hinweise nicht, da er seinen Blick ¨¹berwiegend auf den Boden richtet, und l?uft durch das Tor.

Nach dem Erreichen des Ziels tritt V in seiner Funktion als Vorstand des S e.V. an J heran und fordert ihn zur Zahlung der angek¨¹ndigten Spende in H?he von 10 € auf. J f¨¹hlt sich von der Situation ¨¹berrumpelt und ¨¹bergibt daraufhin ¨C um den anscheinend bestehenden ?Spendenvertrag¡° zu erf¨¹llen ¨C einen 10-€-Schein.

Abwandlung:

Erst am folgenden Tag, als J den Vorgang noch einmal reflektiert, wird ihm bewusst, dass es sich bei dem bunten Bogen offenbar nicht lediglich um einen Motivationsbogen gehandelt hatte. Er ruft daher V noch am gleichen Tag an und teil diesem mit, dass er sich ¨¹ber das Tor geirrt hatte, er niemals an den S e.V. spenden wollte und die 10?€ zur¨¹ckverlange.

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Teil II

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Nach all den Strapazen beschlie?t J, dass es nunmehr an der Zeit ist, sich ein Rennrad anzuschaffen. Daher f?hrt er mit seinem Pkw in die Innenstadt der Stadt Laufhausen (L). Dort m?chte er sein Fahrzeug auf einem ?ffentlich bewachten Parkplatz?abstellen. An der Einfahrt des Parkplatzes steht ein Schild: ?Bewachter Parkplatz der Stadt. Kosten f¨¹r das Abstellen 8?€.¡° Darunter ist ein weiteres Schild mit den ?Allgemeinen Vertragsbedingungen¡° montiert, das folgende Bestimmungen enth?lt:

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  • 1 KFZ d¨¹rfen auf diesem st?dtischen Gel?nde auf freien Parkfl?chen bis zu 24 Stunden abgestellt werden. Die Stadt L verpflichtet sich zur Bewachung abgestellter KFZ.
  • 2 F¨¹r jedes abgestellte Fahrzeug ist ein Entgelt von 8 € zu entrichten. (¡­)

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J liest beide Schilder, f?hrt hinein und stellt sich auf einen freien Platz. Als er aussteigen will, fordert ihn die bei der Stadt L besch?ftigte Parkw?chterin (P)?auf, vor dem Abstellen des Fahrzeugs die ausgeschilderte Parkgeb¨¹hr in H?he von 8 € zu entrichten. J weigert sich jedoch zu zahlen und entgegnet, er ben?tige keinerlei Bewachung; sein Auto sei alt, enthalte keine Wertgegenst?nde und werde zudem lediglich f¨¹r kurze Zeit abgestellt. P h?lt dem entgegen, die Geb¨¹hr sei auch f¨¹r das Parken auf dem Gel?nde zu entrichten, unabh?ngig davon, ob J die Bewachung w¨¹nsche oder nicht. Schlie?lich ist J die Debatte leid. Er l?sst P stehen und geht in die Innenstadt, ohne 8 € zu bezahlen.

J betritt daraufhin das Fahrradgesch?ft der?Radsporth?ndlerin Regina (R), welche mit ihrem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Dort bot ihm der Werkstattmitarbeiter?Ben (B)?ein hochwertiges Rennrad der Marke Carbonix f¨¹r?1.800 € an und erkl?rte, er verkaufe das Rad ?im Namen der R¡°. J nahm das Angebot an, zahlte den Kaufpreis und erhielt das Fahrrad sofort ausgeh?ndigt.

B ist bei R als Mechaniker f¨¹r die von den Verkaufsr?umen r?umlich abgetrennte Werkstatt angestellt und ausschlie?lich f¨¹r Reparaturen und Wartung zust?ndig.?Verkaufst?tigkeiten sind ihm von R ausdr¨¹cklich untersagt worden.?Gleichwohl f¨¹hlte sich B schon l?nger zu ?h?heren Aufgaben¡° berufen und hatte in der Vergangenheit wiederholt Fahrr?der aus dem Bestand der R an Kunden ver?u?ert ¨C stets unter Verwendung der offiziellen Kaufvertragsformulare des Gesch?fts. Alle Verk?ufe trug B ordnungsgem?? in das Warenwirtschaftssystem ein und legte die eingenommenen Betr?ge in die Gesch?ftskasse. R h?tte diese Vorg?nge bei ordnungsgem??er Kontrolle bemerken und unterbinden k?nnen. Weil R in j¨¹ngerer Zeit zunehmend nachl?ssig arbeitete, fiel ihr die unerlaubte Verkaufst?tigkeit des B bisher nicht auf.

Bei dem von B an J ver?u?erten Rennrad der Marke Carbonix handelte es sich um ein Rennrad des fr¨¹heren Profiradfahrers Jan U., dessen Prominenz den Wert und die Exklusivit?t des Fahrrads erheblich steigert. So liegt dessen Wert deutlich ¨¹ber 1.800 €. R hatte dieses Rennrad erst wenige Tage zuvor angeschafft; nicht mit Verkaufsabsicht, sondern ausschlie?lich, um es als besonderes Ausstellungsst¨¹ck im Schaufenster zu pr?sentieren und damit das Image sowie die Attraktivit?t des Gesch?fts zu erh?hen. B war sich der besonderen Herkunft des Rennrads nicht bewusst. H?tte R von dem Verkauf Kenntnis erlangt, h?tte sie diesem keinesfalls zugestimmt und das Rennrad unter keinen Umst?nden ver?u?ert.

Erst als R zwei Tage sp?ter wieder in das Gesch?ft kommt, erf?hrt R von den eigenm?chtigen Verk?ufen des B. Sie ist emp?rt und erkl?rt gegen¨¹ber L und B, B sei als Mechaniker nicht zum Verkauf berechtigt gewesen. R habe au?erdem dem konkreten Verkauf niemals zugestimmt; vielmehr h?tte B ein Fahrrad verkauft, das gar nicht zum Verkauf gestanden habe. Das gesamte Vorgehen des B sowie der Verkauf des Rennrads seien daher ?rechtlich bedeutungslos¡°. R verlangt die sofortige R¨¹ckgabe des Fahrrads. J lehnt dies ab. Er wolle das Rennrad unbedingt behalten.

Zwei Wochen sp?ter meldet sich die Stadt L bei J. Sie fordert die Zahlung von 8 € f¨¹r das Abstellen seines Autos aufgrund eines ?Parkplatzvertrags¡°. J ist emp?rt. Er h?tte sein Auto dort einfach abgestellt und der P eindeutig erkl?rt, dass er gerade keinen Vertrag schlie?en wollte. Au?erdem bezweifelt J, ob St?dte ¨¹berhaupt Vertr?ge schlie?en k?nnen; schlie?lich seien St?dte keine Privatpersonen, sondern Teil des Staates. Darauf antwortet die Stadt L dem J, dass die Stadt selbstverst?ndlich Vertr?ge schlie?en k?nne. Zudem h?tte der daf¨¹r zust?ndige erste B¨¹rgermeister den Parkplatz damals sogar selbst er?ffnet und h?tte die beiden Schilder am Parkplatzeingang zur Er?ffnung eigenh?ndig und feierlich montiert.

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Fragen zu Teil I:

Frage 1: Kam im Grundfall ein wirksamer ?Spendenvertrag¡° zwischen J und dem S e.V. zustande?

Frage 2: Unterstellen Sie nun, dass im Grundfall ein wirksamer ?Spendenvertrag¡° zustande kam. Kann in der Abwandlung J vom S e.V. die 10 € zur¨¹ckverlangen?

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Fragen zu Teil II:

Frage 3: Kann die Stadt L von J die 8 € verlangen?

Frage 4: Besteht zwischen J und R ein wirksamer Kaufvertrag ¨¹ber das Rennrad?

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¨C Alle Fragen sind in einem Rechtsgutachten, ggf. hilfsgutachtlich, zu beantworten. ¨C

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Bearbeitungshinweise:

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Auf das Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr?gen, insbesondere ¡ì¡ì?355 Abs. 1, 312g Abs.?1, 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB, ist nicht einzugehen. Auf folgende Normen wird hingewiesen: ¡ì?21 und ¡ì 26 Abs.?1 S.?2 BGB; ¡ì¡ì 1, 5, 56 des Handelsgesetzbuchs und Art. 1 S. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung. Im ?brigen sind Vorschriften au?erhalb des BGB nicht zu pr¨¹fen.

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Unterstellen Sie, dass der B¨¹rgermeister den Parkplatz in Einklang mit allen ?ffentlich-rechtlichen Vorschriften eingerichtet hat und insbesondere innerhalb seiner Befugnisse handelte.

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Unterstellen Sie ferner, dass es sich beim ?Parkplatzvertrag¡° um einen gemischt-typischen Vertrag mit mietrechtlichem Element (dem Abstellen) und dienstvertraglichem Element (dem Bewachen) handelt. Die eine Vertragspartei schuldet die Zurverf¨¹gungstellung eines Stellplatzes und die Bewachung des abgestellten KFZ; die andere Vertragspartei schuldet eine Verg¨¹tung in Geld. Unterstellen sie weiter, dass sich diese Verg¨¹tungspflicht aus einer entsprechenden Anwendung der ¡ì 535 Abs. 2 und ¡ì 611 Abs. 1 BGB ergibt.

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Allgemeine Hinweise

  1. Die Aufgabenstellung ist vollst?ndig zu bearbeiten.
  2. Die Bearbeitung soll beinhalten: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung (Sachverhalt mit Aufgaben), Literaturverzeichnis, das anzufertigende Rechtsgutachten sowie eine Verpflichtungserkl?rung zur Eigenst?ndigkeit. Die Aufgabenstellung muss nicht abgeschrieben werden, sondern darf in Ablichtung vorangestellt werden. Lassen Sie in Ihrem Gutachten bitte rechts einen Korrekturrand von mindestens 5 cm.
  3. Das Gutachten?¨C ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung und Literaturverzeichnis?¨C darf einen Umfang von maximal 35.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und exklusive Fu?noten nicht ¨¹berschreiten (Fu?noten z?hlen also nicht in die Zeichenzahl hinein). Die Fu?noten d¨¹rfen ausschlie?lich Belege enthalten (Literatur, Rechtsprechung usw.); inhaltliche Ausf¨¹hrungen d¨¹rfen nicht in die Fu?noten aufgenommen werden.
  4. KI-Tools, insbesondere Large-Language-Models wie ChatGPT, d¨¹rfen lediglich zur Unterst¨¹tzung der eigenst?ndigen wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden (Unterst¨¹tzung bei Recherche, Korrekturlesen usw.). Wird eine Pr¨¹fungsleistung vollst?ndig oder wesentlich durch ein KI-Tool generiert, liegt darin eine T?uschung ¨¹ber die Eigenst?ndigkeit der Leistungserbringung; die Leistung wird nach ¡ì?23 Abs.?1 S.?1 der Studien- und Pr¨¹fungsordnung (Rechtswiss.) mit 0 Punkten bewertet.
  5. Die Hausarbeit ist in gebundener Fassung abzugeben. Die Abgabe ist bis sp?testens 22.04.2026 (11:00 Uhr) entweder im Sekretariat (Raum H?1050) oder im Briefkasten der Professur Maties im Foyer der Juristischen Fakult?t m?glich (Geb?ude H, Universit?tsstr. 24, 86159 Augsburg). Versp?tet abgegebene Arbeiten k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden.
  6. Bitte laden Sie ¨C zus?tzlich zur gebundenen Fassung (Ziff.?5) ¨C Ihre endg¨¹ltige Arbeit auf Digicampus als Word-Datei hoch (nicht PDF). In der Digicampus-Veranstaltung ?Vorlesung: Grundkurs B¨¹rgerliches Recht I (WS 2025/26)¡° ist unter ?Dateien¡° ein digitaler Ablageordner eingerichtet (?Digitaler Ablageordner f¨¹r die Anf?ngerhausarbeit im Wintersemester 2025/2026¡°). Bitte benennen Sie die hochgeladene Datei mit ?[Nachname][Unterstrich][Vorname].docx¡° (z.?B. ?mustermann_max.docx¡°). Eine Beif¨¹gung der Aufgabenstellung in Ablichtung ist f¨¹r die digitale Abgabe nicht erforderlich.
  7. Die Ergebnisse werden in ?STUDIS¡° eingetragen. Die Teilnehmenden m¨¹ssen sich daher f¨¹r eine Teilnahme bei ?STUDIS¡° anmelden. Der Anmeldezeitraum ist vom 18.02.2026 bis zum 04.03.2026 jeweils 12:00 Uhr.
  8. Alle Teilnehmenden melden sich bitte sp?testens zu Beginn der Bearbeitungszeit bei Digicampus f¨¹r die Veranstaltung ?Vorlesung: Grundkurs B¨¹rgerliches Recht I (WS 2025/26)¡° bei Professor Maties an (Link zur Veranstaltung). ?ber Digicampus wird einerseits die digitale Abgabe (Ziff. 6), andererseits die weitere Kommunikation stattfinden (etwa zur Besprechung und R¨¹ckgabe der Arbeit).

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