Kurzbeschreibung zum Disserationsthema von Frau Valerie Eismar
Seit Jahrzehnten steht die Verkürzung beh?rdlicher Genehmigungsverfahren im Fokus gesetzgeberischer Reformbestrebungen. §?42a VwVfG normiert ma?gebliche Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion als neues, zentrales Beschleunigungsinstrument. Ausgel?st wird diese legislative Entwicklung durch die strukturelle ?berlastung der Verwaltungsbeh?rden. Unterbleibt die fristgerechte Entscheidung einer Beh?rde fingiert das Gesetz die Genehmigung. Personal- und Sachressourcen werden geschont, k?nnen anderweitig eingesetzt werden und der Antragsteller erh?lt seine Gestattungswirkung nach drei Monaten. Die Genehmigungsfiktion ist bereits seit Jahren auf Grundlage des ?Verwaltungsgrundgesetzes“ im Bau- und Gewerberecht normativ verankert. Eine entsprechende Ausweitung auf weitere Fachgesetze ist zu erwarten.
Zu sehen ist eine reale Chance durch die allgemeine Richtlinie des §?42a VwVfG effiziente Entscheidungen zu erzwingen. Doch die M?glichkeit grenzenlos von einer substantiierten Bearbeitung durch eine Beh?rde abzusehen, birgt ein Spannungsfeld zwischen Effektivit?t der beh?rdlichen Kontrollstrukturen wie auch der Wahrung ?ffentlicher Belange.
Die Exekutive ist gehalten, dass ihr Handeln rechtm??ig sein muss. Werden Genehmigungen nicht oder summarisch geprüft, k?nnen vor allem Belange des Gemein- und Umweltwohls beeintr?chtigt werden. Ausgel?st durch eine rechtswidrige Genehmigung bleiben die Auswirkungen auf ?ffentliche Belange zugunsten der Beschleunigung irreversibel. Diese ausbleibende beh?rdliche Kontrolltiefe birgt daher das Risiko von ?ffentlich-rechtlichen Fehlentwicklungen.
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Ist die Verfahrensbeschleunigung Allheilmittel und wird ihr volles Potenzial ausgesch?pft? ?berwiegen nicht doch die Gefahren von irreversiblen Auswirkungen durch die aufgeweichten Prüfungen?
Diese weitreichenden Fragen dr?ngen auf eine Analyse der dogmatischen Entwicklungslinie.